Aktuelles aus der Landesgruppe

Hier finden Sie alle Neuigkeiten, Berichte und Informationen rund um unsere Aktivitäten in Franken.

21.04.2026

Anmeldung unter :   https://macshot.de/bvws-bys 




Die Meldegebühren sind auf folgendes Konto zu

zahlen:

 

BVWS Franken 

Deutsche Skatbank eG

BIC: GENODEF1SLR

IBAN: DE65 8306 5408 0804 8133 08

 

Verwendungszweck: gemeldete Klasse / Hundename
Die Meldung zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung

der Meldegebühr.

Sofern die Meldegebühr

nachträglich beigetrieben werden muss, wird

ein Zuschlag von 10,-€ erhoben.

 

Puppy Class            20,00 €

Veteranenklasse     30,00 €

Jüngstenklasse       20,00 €

Jugendklasse          50,00 €

Zwischenklasse       50,00 €

Championklasse     50,00 €

offene Klasse          50,00 €

Zuchtgruppe            20,00 €

Nachzuchtgruppe    20,00 €

Paarklasse              20,00 €

Gebrauchshundeklasse 20,00 €

Kind mit Hund          frei

 

Wichtiger Hinweis vom zuständigen Veterinäramt:


 1. Es werden folgende Auflagen angeordnet:

1.1 Hunde, die auf die Veranstaltung verbracht werden (auch Besucher- und

Begleithunde), müssen nachweislich wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Ein

wirksamer Impfschutz zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht, wenn eine

1.1.1 Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 12 Wochen mindestens 21

Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens für den

Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine

Wiederholungsimpfung angibt, oder eine

1.1.2 Wiederholungsimpfung innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist,

den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

1.2 Hunde aus dem Ausland müssen im Fall der Verbringung die Anforderungen des

Art. 6 bzw. im Falle der Einfuhr aus einem Drittland die Anforderungen des Art.

10 der Verordnung (EG) Nr. 576/2013 erfüllen. 

1.3 Hunde, die aus einem wegen Haustiertollwut gesperrten Stadt- oder

Landkreisgebiet stammen, können nur zugelassen werden, wenn der amtliche

Nachweis erbracht wird, dass der Herkunftsort der Tiere nicht im

Restriktionsgebiet liegt


Teilnehmer aus der Schweiz .

Da die Schweiz als gelistetes Drittland ( Anhang II Teil 1 der Verordnung EU 577/2013 eingestuft ist, sind die Anforderungen für Euch identisch mit denen für EU Teilnehmer. Gemäß Art.10 Abs.2 der Verordnung ( EU ) Nr. 576/ 2013  der Liste benötigen Hunde aus der Schweiz für die Einreise nach Deutschland keinen Tollwut-Antikörpertest. 






 



21.04.2026

  Samstag, 11.07. 2026:   Unser legendäres Sommertreffen bei Steffi und Achim Roth in Reuth bei Erbendorf .

06.04.2026



jetzt Funzt es....